Lohnbezüger können für die 3. Säule in der Steuererklärung 2012 maximal Fr. 6'682.-- abziehen.
Für Einkommen aus unabhängiger Tätigkeit betrifft der Abzug 20% des Einkommens, aber höchstens Fr. 33'408.--.
Achtung! Diese Beträge müssen bis am 18. Dezember 2012 einbezahlt sein! |